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Volksabstimmung! - keine Verschuldensbremse im Verfassungsrang, keine Budgethoheit für die EU-Kommission ohne Volksabstimmung
Millionen Arbeitslose, wachsende soziale Ungleichheit, dauernde Existenzunsicherheit für Millionen. Die kommende Rezession wird weitere Milliarden an Volkseinkommen vernichten und Millionen Menschen in die Armut drängen. All dies ist kein Thema bei den EU-Krisengipfeln.
Würden die notwendigen Ausgaben in den Bereichen Bildung, Pflege, Gesundheit, Umweltschutz, öffentlicher Verkehr und Gemeinden in Angriff genommen, kämen mehr Menschen in Beschäftigung, würde ein Mehr an Einkommen erzielt, mit dem zur Sanierung der öffentlichen Haushalte beigetragen werden könnte.
Mit einer Schuldenbremse im Verfassungsrang und der kommenden Vertragsänderung (Neugründung der EU der 26) wird in die Gegenrichtung marschiert. Die Schuldenbremse wird das Heer der Arbeitslosen vermehren und damit die Probleme der öffentlichen Haushalte weiter zuspitzen. Die Rezession wird bewusst in Kauf genommen, um eine fundamentale Machtverschiebung durchzuboxen: Nach dem Außenhandel und der Geldpolitik soll auch in der Budgetpolitik demokratische und gewerkschaftliche Mitbestimmung liquidiert werden.
Die Schuldenbremse im Verfassungsrang ist nur der Vorwand, mit dem der rechtliche und strukturelle Rahmen für die Durchgriffsrechte der EU-Kommission nicht nur auf die nationalen Budgets, sondern auch auf die Gemeinden, das Sozialsystem und die Lohnpolitik legitimiert werden. Als einziges Kriterium gilt dabei die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit im globalen Maßstab. Die Verwirklichung der Beschlüsse der letzten EU-Gipfel gleicht der Schaffung einer neoliberalen, deutsch geführten Wirtschaftsdiktatur.
Das müssen wir verhindern!
Immer mehr Menschen fordern deshalb den Austritt aus der EU!
Andere halten demgegenüber nach wie vor an ihrer Vision einer solidarischen und demokratischen EU fest.
Gemeinsam müssen wir jetzt die Umsetzung dieser EU-Beschlüsse verhindern.
Wir fordern deshalb eine Volksabstimmung -
keine Verschuldensbremse im Verfassungsrang, keine Budgethoheit für die EU-Kommission ohne Volksabstimmung.
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